Kantonspolizei Nidwalden
041 618 44 66 oder 117
Wichtig
Anonymität garantiert
Der Tierschutzverein Nidwalden sowie das Veterinärdienst behandelt Name und Adresse von Beschwerdeführern streng vertraulich, der Beklagte erfährt sie nicht.
Durch Ihre Meldung helfen Sie mit das Tierleid zu vermindern, und Sie tragen zur Aufklärung und Information bei.
Wer ein Tier in Not, Fälle mangelhafter Tierhaltung oder gar Misshandlungen beobachtet, ist gebeten diese zu melden.
Wir werden diese Tierhaltung kontrollieren und, wenn nötig, auch an die nächst höhere Instanz (Veterinärdienst) weiterleiten.
Eine Ente in Not. Mai 2016, Buochs
Wichtig
Verändern Sie möglichst nichts an der Tierhaltung, wichtige Beweise gehen dadurch verloren!
Werden die Tiere aus ihrer misslichen Lage befreit, ist es für die Vollzugsbehörden nicht mehr möglich, eine Tierquälerei eindeutig festzustellen und die Täter zu behaften.
Mangelndes Wissen und/oder Gedankenlosigkeit sind oft die Ursache für eine schlechte Tierhaltung und oft hilft ein aufklärendes Gespräch zur Verbesserung.
Als gemeinnütziger Verein ist der Tierschutzverein Nidwalden nicht befugt, als Tierschutzpolizei aufzutreten.
Wir nehmen aber Beschwerden entgegen und kontrollieren die gemeldete Tierhaltung.
Es braucht viel Fingerspitzengefühl bei den Kontrollen und meist kooperieren die Halter mit uns und sind bereit, eine Verbesserung zum Wohle der Tiere herbeizuführen.
Das kantonale Veterinärdienst wird bei schwerwiegenden Fällen eingeschaltet, wenn die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten werden oder gar Misshandlungen vorliegen. Das Veterinäramt hat die Durchsetzungsvollmacht und ahndet solche Fälle.
Stiftung für das Tier im Recht
Wildbachstrasse 46
8034 Zürich
Tel. 043 443 06 43
E-Mail: info (at) tierimrecht (dot) org
Tierschutzverein Nidwalden
6371 Stans
079 231 43 99
info (at) tierschutz-nw (dot) ch
www.tierschutz-nw.ch
Spendenkonto
Nidwaldner Kantonalbank
CH61 0077 9014 0152 3170 7
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