Tier gefunden

Ich habe ein Tier gefunden...

.. und bin unsicher, ob es Hilfe benötigt.

 

 

- machen Sie ein Foto oder ein Video,

- versuchen sie, wenn möglich, das Tier zu sichern

- markieren sie die Stelle auf GoogleMaps und

- rufen Sie uns an: 079 231 43 99.


Katzen

Nicht jede Katze, die umher streunt benötigt Hilfe.

Hinweise, ob eine Katze Hilfe benötigt, sind:

 

- es ist eine sehr junge oder sehr alte Katze

- die Katze ist menschenscheu

- die Katze hat struppiges Fell, ist abgemagert, sieht krank aus oder hat eine Verletzung

 

In diesen Fällen, versuchen sie die Katze zu sichern, machen sie ein Foto und rufen Sie uns an.


Trifft auf die Katze keine der oben genannten Hinweis zu, dann gehen Sie wie folgt vor:

  • Katze bitte nicht füttern!
  • Machen Sie ein Foto oder Video der Katze.
  • Hören Sie sich in der Nachbarschaft um, ob jemand sein Tier vermisst.
  • Schauen Sie auf www.stmz.ch nach, ob diese oder eine ähnliche Katze vermisst wird.
  • Um zu Prüfen ob die Katze einen Chip trägt, bringen Sie die Katze zum Tierarzt oder
  • rufen Sie uns an, wir verfügen ebenfalls über Chiplesegeräte.
  • Legen Sie dem Tier ein Papier-Halsband um (Achtung! Sollte bei Wiederstand reissen!) und versehen diese mit einer Nachricht
    (zBsp. Wem gehöre ich? Telefonnummer)
  • Schalten Sie auf www.stmz.ch (Schweizerische Tiermeldezentrale) kostenlos eine Fundmeldung mit Foto auf.
  • Hängen Sie rund um den Fund-Ort das Fundplakat der STMZ auf. 
  • Sollte sich nach ca. fünf Tagen keine Besitzer melden, dann kontaktieren Sie das Tierheim Paradiesli (041 610 60 21).
    Das Tierheim ist die kantonale Abgabestelle für Fundtiere!

Darf ich ein gefundenes Tier behalten?

! NEIN !

Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet (Art. 720a Abs. 2 ZGB), gefundene oder zugelaufene Tiere umgehend einer offiziellen Meldestelle, in unserem Fall der STMZ und dem Tierheim Paradiesli, zu melden und/oder abzugeben.

Zuwiderhandlungen sind strafbar. Siehe Art. 137 Ziff. 2 Abs. 1 „Fundunterschlagung“ und Art. 332 „Nichtanzeigen eines Fundes“ des Strafgesetzbuches StGB.

Bedenken Sie auch, dass das Tier vielleicht verzweifelt gesucht wird.

 

Sofern Sie das Tier an offizieller Stelle gemeldet haben und sich niemand auf Ihre Steckbriefe/Inserate gemeldet hat, geht der Findling nach Ablauf der gesetzlichen Frist von 2 Monaten in Ihren Besitz über. Danach hat der frühere Tierbesitzer keinen Anspruch auf sein Tier mehr. Die Frist läuft ab dem Tag, an welchem das Tier bei einer offiziellen Meldestelle (STMZ) gemeldet wurde (Vermisstmeldung STMZ aufbewahren!).

 


Schweizerische Tiermeldezentrale


Stansstaderstrasse 104

6370 Stans

www.stmz.ch


24h TELEFON-ZENTRALE

 

Tierfunde:

Meldungen vermisster Tiere:

 

 

0848 357 358   (Lokaltarif)

0900 357 358   (Kosten: Fr. 1.95 pro Minute)


 

Dienstleistungen:

Die Schweizerische Tiermeldezentrale (STMZ) bietet wertvolle Dienstleistungen in Bezug auf das Haustier.

Dabei konzentriert sich die STMZ auf einen professionellen, rund um die Uhr aktiven Tiersuch- und Meldedienst sowie auf die Vermittlung wichtiger Adressen von Leistungsträgern, die sich in irgendeiner Form um Haustiere kümmern:  

  • Tierärzte
  • Tierkliniken
  • Tierheime
  • Tiertherapeuten
  • Tier-Hausbetreuung
  • Hunde-Spazier-Service
  • Tierversicherungen und so weiter.