Wasserschildkröten

Aawasseregg in Buochs


Seit Jahren leben im Teich in der Aawasseregg in Buochs und in der Uferzone Buochs- Ennetbürgen Rotwangen- und Gelbwangenschmuckschildkröten.

 

Bei diesen Tieren handelt es sich um ausgesetzte Tiere, die von verantwortungslosen Tierbesitzern in diesem Teich «entsorgt» wurden.

 

Im Frühsommer 2020 wurden wir von der Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz NW angefragt, ob wir die Entfernung der Wasserschildkröten im Teich in der Aawasseregg vornehmen könnten.

Im Bewusstsein, dass die Auffangstationen übervoll sind und was dies für die Wasserschildkröten bedeutet, haben wir als Tierschutzverein abgelehnt. Wir haben aber unsere Unterstützung angeboten eine andere, mögliche Lösung zu suchen.


Problematik / Gesetzgebung

Seit 2008 verbietet die Freisetzungsverordnung den Umgang mit Rotwangen-Schmuckschildkröten, da die Tiere in der Schweiz invasiv sind und der Artenvielfalt schaden.

Als Allesfresser vertilgen sie unter anderem Laich einheimischer Amphibien und Insektenlarven und gefährden dadurch seltene einheimische Arten.

Da die Tiere bis zu 50 Jahre alt werden können, bleibt ihnen viel Zeit, um sich an den hiesigen Nahrungsquellen gütlich zu tun.

Die 2008 in Kraft getretene Freisetzungsverordnung führt die Rotwangen-Schmuckschildkröte in der Liste der verbotenen invasiven gebietsfremden Organismen auf.

Der Umgang mit diesen Tieren und ihre Haltung ist nicht nur in der Schweiz, sondern in ganz Europa untersagt.

Ökologische Gründe sprechen also dafür, all jene Rotwangen-Schmuckschildkröten, die sich noch in der Schweiz befinden, ausschliesslich in menschlicher Obhut zu halten.

Exemplare, die in der freien Natur entdeckt werden, müssen von der verantwortlichen kantonalen Stelle aus der Natur entnommen, in eine Auffangstation gebracht oder durch eine fachkundige Person getötet werden.

Da entsprechende Auffangstationen über keine, oder nur geringe Kapazitäten verfügen Schildkröten aufzunehmen, droht der Mehrheit der Tiere der sichere Tod.


Unser Lösungsvorschlag

Vom Bafu registrierte Auffangstationen sind berechtigt, Rotwangen-Schmuckschildkröten zu halten. Solche Auffangstationen können privaten Haltern von Rotwangen-Schmuckschildkröten einen sogenannten „Vertrag zur Gebrauchsleihe» ausstellen.

Diesen Lösungsvorschlag haben wir der Gemeinde Buochs vorgetragen. Wie sich aber herausgestellt hat, gilt dieser Vertrag nur für Privatpersonen.
Da der Teich auf öffentlichem Grund steht, ist dies nicht möglich.
Diesbezüglich gab uns die Fachperson eine falsche Auskunft!

Für die Haltung von Rotwangen Schmuckschildkröten gibt es in der Schweiz nur zwei Möglichkeiten: 

  • die der Privatperson
  • als Auffangstation, Zoo oder Tierpark.

 

Somit ist unsere Hoffnung, den Teich umzubauen, damit die Wasserschildkröten im Teich bleiben können, zerschlagen worden.


Glücklicherweise haben wir doch Auffangstationen gefunden, die ALLE Wasserschildkröten aufnehmen werden.


Zeitungsbericht vom 10.08.2021 in der Nidwaldner Zeitung.

 

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