Kontakt für Tierschutzfälle





 

„Mehr Tierschutz auf der Jagd!“ – Petition Jagdverordnung des Schweizerischen Tierschutzes

 

Der Entwurf des Bundesamt für Umwelt (BAFU) zur neuen Jagdverordnung (JSV), die Anfang 2012 in Kraft treten soll, ist aus Tierschutzsicht eine riesige Enttäuschung und wird den Status Quo auf der Jagd für Jahre zementieren: So müssen die Jäger weiterhin keinen obligatorischen Schiesstest absolvieren, auf die Regelung maximaler Schussdistanzen wurde ebenso verzichtet wie auf ein Verbot der grausamen Baujagd. Störende Wildtiere dürfen auch während der Schonzeit erlegt werden, Fehlschüsse und Nachsuchen sind weiterhin nicht meldepflichtig, und seltene Grossraubtiere sollen geschossen werden dürfen, wenn sie dem Jäger die Beute streitig machen.

 

Der Schweizer Tierschutz STS protestiert gegen eine Jagdverordnung, die einseitig Nutz- über Schutzinteressen stellt und verlangt mit einer online Petition, dass die wichtigsten Tierschutzforderungen in Bezug auf die Jagd doch noch erfüllt werden. Bitte unterstützen Sie die Petition noch heute unter www.tierschutz.com/jagdpetition/. Unter dem Link können zudem Petitionsbogen ausgedruckt werden. Besten Dank für Ihre Unterstützung!

_____________________________________________________________________           

2. Juli 2011:
Der Tierschutzverein Nidwalden war am Quaifäscht Buochs

 

 

Postanschrift:
Postfach 1009
6371 Stans